Das Wichtigste vorweg: Für die Teilnahme an Kursen wie dem „Großen Röntgenschein“ ist eine abgeschlossene medizinische Grundausbildung erforderlich.
Diese Ausbildung muss staatlich anerkannt, mindestens 24 Monate lang und medizinisch-technisch ausgerichtet sein – mit patientenbezogener Tätigkeit sowie anatomisch-physikalischem Wissen.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für alle Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben möchten – insbesondere: OTA/ATA, MFA, Physiotherapeut:innen, Pflegefachkräfte oder andere medizinische Berufsgruppen mit staatlich anerkanntem Abschluss.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
- 💡 Welche Voraussetzungen muss meine Ausbildung erfüllen?
Ihre Ausbildung muss erfolgreich mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen sein und auf bundes- oder landesrechtlicher Grundlage beruhen.
Alternativ sind auch Ausbildungen zulässig, die den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) – etwa für OTA/ATA – oder der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) – etwa für CTA – entsprechen. - 📏 Wie lange muss die Ausbildung dauern?
Die Ausbildungsdauer muss mindestens 24 Monate betragen. Kürzere Kurse oder interne Schulungen genügen nicht. - 🧠 Welche Inhalte müssen vermittelt werden?
Die Ausbildung muss folgende Schwerpunkte beinhalten:- Anatomische Kenntnisse in mindestens zwei Bereichen (z. B. Skelett, Organe, Organsysteme)
- Physikalische oder technische Grundlagen (Physik oder Gerätetechnik im Lehrplan)
- Patientennahe Tätigkeiten am oder mit dem Patienten
- 📋 Welche Berufe gelten als „sonstige medizinische Ausbildung“?
Folgende Berufsausbildungen werden in der Regel anerkannt:- Altenpfleger/in
- Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)
- Chirurgisch-technische/r Assistent/in (CTA)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Hebamme / Entbindungspfleger/in
- Masseur/in
- Medizinische/r Bademeister/in
- Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
- Arzthelfer/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik (MTAF)
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Veterinärmedizin (MTAV)
- Notfallsanitäter/in (seit 01.01.2014)
- Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)
- Orthoptist/in (Schielbehandlung)
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Rettungsassistent/in (Ausbildung bis 31.12.2014)
- Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- 📝 Können auch andere Berufe anerkannt werden?
Ja. Nach Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde können auch andere medizinische Berufsausbildungen mit entsprechender Zusatzqualifikation anerkannt werden.
👉 Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft nicht der Kursveranstalter, sondern die zuständige Behörde.
🚀 Ihre Vorteile
- ✨ Mehr Klarheit: Sie wissen genau, ob Ihre Ausbildung anerkannt wird
📚 Vollständige Übersicht aller zugelassenen Berufsbilder
🧩 Rechtssichere Orientierung dank DKG/DGCH-Empfehlungen
🕵️ Sicherheit bei der Kursanmeldung und Behördenprüfung
✅ Möglichkeit zur individuellen Anerkennung durch Einzelfallprüfung
🤖 Noch schneller Antworten finden
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